Förderung von Kulturprojekten: Einreichen von Anträgen für den Bildungs-Kulturfonds

Die Regierung von Unterfranken weist in diesem Zusammenhang auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern (Bereich Bildung) hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Förderjahr 2025/2026 (Schuljahr) müssen bis spätestens 1. März 2025 eingereicht werden. Die Anträge können bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, schriftlich oder per E-Mail poststelle@reg-ufr.bayern.de gestellt werden.

Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer ruft Projektträger zur Teilnahme an dem Förderprogramm auf: „Der Kulturfonds Bayern ist eine Einladung, die Bildungslandschaft durch kreative und partizipative Projekte zu bereichern. Ich möchte Sie ermutigen, diese Chance der Unterstützung durch den Freistaat Bayern wahrzunehmen.“

Antragsberechtigt sind nur juristische Personen mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert arbeiten (z.B. Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen). Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in bestimmten Einzelfällen kann er höher liegen. Der maximale Betrag einer Förderung beträgt 50.000 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm wie die Förderrichtlinie, Antworten auf wichtige Fragen (FAQ), weitere Hinweise und Beispiele für geförderte Projekte sowie die notwendigen Antragsformulare zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ für den Bereich Bildung finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html).

Den Inhalt der Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2025/008/index.html abrufen.