Am 1. August 2024 ist das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten und bringt umfassende Änderungen und Erweiterungen im bestehenden Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich. 😎
Diese Neuerungen zielen darauf ab, die berufliche Bildung moderner und inklusiver zu gestalten. 💪 Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:
👉 Validierung beruflicher Kompetenzen
Mit dem Gesetz sollen berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung mit Abschluss erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, festgestellt und bescheinigt werden können. Diese „Validierung“ soll die Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig machen. Die neuen Regelungen zum Feststellungsverfahren sind ab 1. Januar 2025 anzuwenden.
👉 Digitaler Ausbildungsvertrag und Empfangsnachweis
Um einen zeitgemäßen, vollständig medienbruchfreien digitalen Prozess zu ermöglichen, ist der in § 11 Absatz 1 BBiG verankerte Ausschluss der elektronischen Form beim Ausbildungsvertrag aufgehoben worden. Zudem wird die Abfassung der wesentlichen Inhalte des Ausbildungsverhältnisses in Textform ermöglicht. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich der Vertragstext beim Empfänger abspeichern und ausdrucken (zum Beispiel als PDF) lässt.
👉 Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit
Die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte wird nach § 15 BBiG auf die Ausbildungszeit angerechnet. Neu ist, dass auch die Wegezeiten ausdrücklich zur Arbeitszeit zählen.
👉 Mobiles Ausbilden
Im § 28 Absatz 2 BBiG ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch digital mobil auszubilden, verankert. Ausbildungsteile können nun unter bestimmten Voraussetzungen digital und mobil durchgeführt werden, was größere Flexibilität und Anpassung an moderne Technologien ermöglicht. Dafür müssen mindestens drei Bedingungen erfüllt werden: Um die Ausbildungsinhalte zu vermitteln, muss Informationstechnik eingesetzt werden. Die Ausbildungsinhalte, die während mobiler Ausbildung erlernet werden sollen, müssen dafür geeignet sein. Die Ausbildungsinhalte dürfen nicht schlechter vermittelt werden als im Betrieb. Eine vollständige “mobile Ausbildung” ist dadurch ausgeschlossen.
👉 Digitales Ausbildungszeugnis
Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis kann seit dem 1. August 2024 mit Einwilligung der Auszubildenden in elektronischer Form erteilt werden (§ 16 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Herzlichen Dank an die Ausbildungsberatung der IHK Würzburg Schweinfurt für die Bereitstellung dieser Information