Studienbewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, mit der sie in Deutschland nicht direkt ein Fachstudium beginnen können, müssen ein Vorbereitungsstudium an einem Studienkolleg absolvieren.
Studienkolleg Coburg – Vorbereitung auf ein Studium an einer Fachhochschule
Am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern bereiten sich Studienbewerber aus aller Welt auf die Feststellungsprüfung (FSP) für das Studium an einer bayerischen Fachhochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften) vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studienkollegs Coburg.
Studienkolleg München – Vorbereitung auf ein Studium an einer Universität
Am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern werden ausländische Studienbewerber sprachlich und fachlich auf ein Fachstudium an einer bayerischen Universität vorbereitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studienkollegs München.
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) berät und unterstützt junge Zuwanderer und Zuwanderinnen, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten. Geflüchtete und Spätaussiedler können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bildungsberatung GF-H die Zulassung zu einer Förderung beantragen.
Hier geht’s zur Internetseite der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H).
Beratung in Schweinfurt
Die Berater und Beraterinnen des Garantiefonds Hochschule (GF-H) kommen ein- bis zweimal im Monat nach Schweinfurt. Da die Berater aus Nürnberg kommen, ist es wichtig vorher einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung erfolgt in den Räumen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Viele Hochschulen in Deutschland bieten inzwischen spezielle Programme für studieninteressierte Zuwanderer und Zuwanderinnen, die bereits eine Studienberechtigung haben. Diese sollen die Vorbereitung und den Einstieg in ein Studium erleichtern.
Hier finden Sie ein paar Beispiele dazu. Ist die Hochschule nicht aufgeführt, an der Sie gern studieren möchten, so schauen Sie am besten auf der Website des International Office der jeweiligen Hochschule nach oder informieren Sie sich bei der Studienberatung der Hochschule.
Der Deutsche Akademischer Austauschdienst (DAAD) ermöglicht Unterstützung für studieninteressierte Zuwanderer und Zuwanderinnente an der THWS.
Diese Unterstützung besteht aus dem Programm “Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge” (Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen) sowie dem Programm “Integra” zur sprachlichen Vorbereitung auf das Studium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der THWS.
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg unterstützt die Integration von studieninteressierten Zuwanderer und Zuwanderinnen durch ein erweitertes Beratungs- und Orientierungsangebot.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der JMU.
Die technische Hochschule Ingolstadt (THI) hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im September 2016 das Pilotprojekt Integrationscampus (InCa) zum Leben erweckt. Der Integrationscampus bereitet Flüchtlinge auf ein Studium und den Arbeitsmarkt in Deutschland vor. Das Qualifizierungsprogramm umfasst fachliche, sprachliche und kulturelle Ausbildungsinhalte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der THI.
Die technische Hochschule Ingolstadt (THI) hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im September 2016 das Pilotprojekt Integrationscampus (InCa) zum Leben erweckt. Der Integrationscampus bereitet Flüchtlinge auf ein Studium und den Arbeitsmarkt in Deutschland vor. Das Qualifizierungsprogramm umfasst fachliche, sprachliche und kulturelle Ausbildungsinhalte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der THI.
Bildungsportal der Region Schweinfurt
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97421 Schweinfurt
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Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und gilt für die Website www.bildungsportal-sw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
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Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
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IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
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E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html