Für Studieninteressierte aus dem Ausland bieten die Bildungseinrichtungen verschiedene Beratungen, Kurse und Programme an.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, mit der sie in Deutschland nicht direkt ein Fachstudium beginnen können, müssen ein Vorbereitungsstudium an einem Studienkolleg absolvieren.
Am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern bereiten sich Studienbewerber aus aller Welt auf die Feststellungsprüfung (FSP) für das Studium an einer bayerischen Fachhochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften) vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Studienkollegs Coburg.
Am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern werden ausländische Studienbewerber sprachlich und fachlich auf ein Fachstudium an einer bayerischen Universität vorbereitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Studienkollegs München.
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) berät und unterstützt junge Zuwanderer und Zuwanderinnen, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten. Geflüchtete und Spätaussiedler können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bildungsberatung GF-H die Zulassung zu einer Förderung beantragen.
Hier geht’s zur Internetseite der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Der Deutsche Akademischer Austauschdienst (DAAD) ermöglicht Unterstützung für studieninteressierte Zuwanderer und Zuwanderinnente an der THWS.
Diese Unterstützung besteht aus dem Programm “Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge” (Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen) sowie dem Programm “Integra” zur sprachlichen Vorbereitung auf das Studium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der THWS.
Viele Hochschulen in Deutschland bieten inzwischen spezielle Programme für studieninteressierte Zuwanderer und Zuwanderinnen, die bereits eine Studienberechtigung haben. Diese sollen die Vorbereitung und den Einstieg in ein Studium erleichtern.
Hier finden Sie ein einige Beispiele dazu. Am besten erkundigen Sie sich auf der Internetseite des International Office der jeweiligen Hochschule, an der Sie studieren möchten oder informieren sich bei der Studienberatung der Hochschule.
Der Deutsche Akademischer Austauschdienst (DAAD) ermöglicht Unterstützung für studieninteressierte Zuwanderer und Zuwanderinnen an der THWS.
Diese Unterstützung besteht aus dem Programm “Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge” (Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen) sowie dem Programm “Integra” zur sprachlichen Vorbereitung auf das Studium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der THWS.
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg unterstützt die Integration von studieninteressierten Zuwanderer und Zuwanderinnen durch ein erweitertes Beratungs- und Orientierungsangebot.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der JMU.
Die technische Hochschule Ingolstadt (THI) hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im September 2016 das Pilotprojekt Integrationscampus (InCa) zum Leben erweckt. Der Integrationscampus bereitet Flüchtlinge auf ein Studium und den Arbeitsmarkt in Deutschland vor. Das Qualifizierungsprogramm umfasst fachliche, sprachliche und kulturelle Ausbildungsinhalte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der THI.
Das Bayernkolleg Schweinfurt ist ein staatliches Gymnasium des zweiten Bildungswegs, das es jungen Erwachsenen, die bereits im Berufsleben gestanden oder einen Haushalt geführt haben, ermöglicht, in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, die den Zugang zu allen Fachrichtungen der Universitäten und Technischen Hochschulen eröffnet.
Ein erwachsenengerechter Unterricht, umfangreiche Förderangebote, auch im Rahmen des sprachsensiblen Unterrichts, vielfältige Möglichkeiten der Beratung und Betreuung sowie ein umfangreiches Angebot an Profil- und Wahlfächern zeichnen das Bayernkolleg Schweinfurt aus.
Bildungsportal der Region Schweinfurt
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97421 Schweinfurt
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Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und gilt für die Website www.bildungsportal-sw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt ist bemüht, ihre Website www.bildungsportal-sw.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
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•Blätterkataloge
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Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt arbeitet kontinuierlich an einem Ausbau der Barrierefreiheit von www.bildungsportal-sw.de
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Kontakt Website-Inhaber Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bildungsregion@Schweinfurt.de. Wir bemühen uns diese Anregungen umzusetzen. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter bildungsregion@Schweinfurt.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
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Durchsetzungsverfahren
Die zuständige Stelle zur Prüfung und Durchsetzung von Barrierefreiheit ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Unter folgenden Kontaktdaten können Sie einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit stellen:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html