„Bildung ist die wichtigste Investition in die Zukunft.“
Kerstin Surauf, Leiterin Geschäftsstelle Bildungsregion
Gemäß dem Konzept des Kultusministeriums gibt es fünf unterschiedliche Handlungsfelder, die sog. Säulen 1 – 5, die während des Prozesses der Bildungsregion bearbeitet werden.
In der Region Schweinfurt wurden diese um zwei weitere Handlungsfelder, die Säulen 0 und 6, ergänzt.
Die Überkategorie können Sie der nachfolgenden Infografik entnehmen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in der Bewerbung zur Bildungsregion.
Aufgabe der Geschäftsstelle ist die sukzessive Umsetzung und Weiterführung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen, sowie die Bearbeitung neuer Themenschwerpunkte und Herausforderungen in der Bildung.
Es wurde ein datenbasiertes Monitoring eingerichtet, das relevante (Bildungs-)Daten und Fakten zu Bildungsprozessen und -inhalten sowie über die Bildungslandschaft der Region Schweinfurt sammelt, aufbereitet und zur Verfügung stellt.
Zudem unterstützt die Geschäftsstelle eine nachhaltige Vernetzung und Austausch der Bildungsakteurinnen und –akteure und schafft Transparenz zu verschiedenen Bildungsthemen.
Sie ist kommunaler Ansprechpartner und dauerhafte, zentrale Anlaufstelle für allgemeine Bildungsthemen und Fragen zum Thema Bildung in der Region Schweinfurt.
Bildungsportal der Region Schweinfurt
Betreiber des Angebotes von www.bildungsportal-sw.de sowie inhaltliche Verantwortung:
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
Telefon: 0 97 21/ 51 3784
Telefax: 0 97 21/ 51 889 3784
E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und gilt für die Website www.bildungsportal-sw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt ist bemüht, ihre Website www.bildungsportal-sw.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
•Videos
•PDF-Dokumente
•Blätterkataloge
•Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
•Kontaktformulare
•Alternativtexte und Bildbeschreibungen
•Fehlererkennung bei der Suche
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt arbeitet kontinuierlich an einem Ausbau der Barrierefreiheit von www.bildungsportal-sw.de
Für folgende externe Anwendungen liegen derzeit keine Informationen zur Barrierefreiheit vor: •
OpenStreetMap
•Youtube
•Praktikumsbörse
Kontakt Website-Inhaber Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bildungsregion@Schweinfurt.de. Wir bemühen uns diese Anregungen umzusetzen. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter bildungsregion@Schweinfurt.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Schweinfurt
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Durchsetzungsverfahren
Die zuständige Stelle zur Prüfung und Durchsetzung von Barrierefreiheit ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Unter folgenden Kontaktdaten können Sie einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit stellen:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html