Welche Netzwerke und Gremien sind in der Region tätig, die sich für die Bereiche Familie einsetzen?
Das „Netzwerk Frühe Hilfen“ der Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) in Stadt und Landkreis Schweinfurt umfasst ca. 80 Institutionen, die mit Familien arbeiten und es sich zum Ziel gesetzt haben Eltern mit Kindern von 0 – 6 Jahren zu unterstützen, Hilfen zu vermitteln bzw. selbst anzubieten.
Die KoKi-Mitarbeiterinnen sorgen in regelmäßigen Netzwerktreffen für fachliche Fortbildung und die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Ziel ist es wichtige Institutionen in Schweinfurt zu kennen, Kompetenzen zu bündeln und konkrete Hilfestellungen für Familien anbieten zu können.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der …
Den Themen Elternarbeit, frühkindliche Arbeit, Vermittlung von Basiskompetenzen, Übergang vom Elternhaus in die Kindertageseinrichtung u. v. m. widmen sich zwei Arbeitskreise in Schweinfurt mit unterschiedlichen Beteiligten.
Beteiligt an dem AK sind alle Schweinfurter Kita-Leitungen, Grundschulleitungen und das Stadtjugendamt. Die Treffen finden einmal pro Jahr statt und werden vom Stadtjugendamt und den Kita-Leitungen durchgeführt.
Beteiligt am AK sind die Leitungen und stellvertretenden Leitungen der Familienstützpunkte zusammen mit der Koordinierungsstelle Familienbildung Stadt Schweinfurt. Die Treffen werden zweimal pro Jahr durchgeführt.
Bildungsportal der Region Schweinfurt
Betreiber des Angebotes von www.bildungsportal-sw.de sowie inhaltliche Verantwortung:
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
Telefon: 0 97 21/ 51 3784
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E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und gilt für die Website www.bildungsportal-sw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt ist bemüht, ihre Website www.bildungsportal-sw.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
•Videos
•PDF-Dokumente
•Blätterkataloge
•Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
•Kontaktformulare
•Alternativtexte und Bildbeschreibungen
•Fehlererkennung bei der Suche
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt arbeitet kontinuierlich an einem Ausbau der Barrierefreiheit von www.bildungsportal-sw.de
Für folgende externe Anwendungen liegen derzeit keine Informationen zur Barrierefreiheit vor: •
OpenStreetMap
•Youtube
•Praktikumsbörse
Kontakt Website-Inhaber Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bildungsregion@Schweinfurt.de. Wir bemühen uns diese Anregungen umzusetzen. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter bildungsregion@Schweinfurt.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Schweinfurt
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Durchsetzungsverfahren
Die zuständige Stelle zur Prüfung und Durchsetzung von Barrierefreiheit ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Unter folgenden Kontaktdaten können Sie einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit stellen:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html