Förderprogramme

Bildung und Teilhabe

Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

  • Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner zu Bildung und Teilhabe in der Stadt Schweinfurt finden Sie hier
  • Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Schweinfurt finden Sie hier

Stiftungen

Weitere Förderungen können über Stiftungen abgerufen werden. Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Förderung können direkt bei den Stiftungen abgefragt werden, auch können  Institutionen und Organisationen sich über aktuelle Ausschreibungen der jeweiligen Stiftungen informieren.
 
Hier geht’s zum Bundesverband Deutscher Stiftungen. 

BAföG

Um die Aus- und Weiterbildung zu stärken bieten verschiedene Möglichkeiten der Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung finanzielle Unterstützung:

  • Das Schüler-BAfög kann von Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit des Wohnorts der Eltern sowie von Auszubildenden nach Bezirk des Ausbildungsstätte beantragt werden. Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt sowie des Landkreis Schweinfurt zu finden
  • Zuständig für Studierende an der THWS ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Würzburg
  • Für Fachkräfte aus dem Handwerk gibt es das Aufstiegs-BAfög, das Weiterbildungsstipendium, das Aufstiegsstipendium sowie den Meisterbonus. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Handwerkskammer für Unterfranken – Bildungszentrum Schweinfurt zu finden
  • Auf ihrer Internetseite informiert die IHK Würzburg Schweinfurt  über Förderungen der beruflichen Weiterbildung. Neben dem Aufstiegs-BAföG, dem Meisterbonus und dem Weiterbildungsstipendium verweist sie auf KOMPASS-Fördermöglichkeit für Soloselbstständige, Steuerliche Förderung, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit sowie das Bildungszeitgesetz.

Schülerbeförderung

Die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung werden von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung erstattet. Zuständig sind die Stadt oder der Landkreis Schweinfurt, abhängig vom Wohnort des Schülers oder der Schülerin.
 
  • Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner zu Schülerbeförderung und Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten in der Stadt Schweinfurt finden Sie hier
  • Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner zu Schülerbeförderung und Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten im Landkreis Schweinfurt finden Sie hier