Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf der …
Um die Aus- und Weiterbildung zu stärken bieten verschiedene Möglichkeiten der Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung finanzielle Unterstützung.
Das Schüler-Bafög kann von Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit des Wohnorts der Eltern sowie von Auszubildenden nach Bezirk des Ausbildungsstätte beantragt werden.
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Zuständig für Studierende an der THWS ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Würzburg.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Studentenwerks Würzburg.
Für Fachkräfte aus dem Handwerk gibt es das Aufstiegs-Bafög, das Weiterbildungsstipendium, das Aufstiegsstipendium sowie den Meisterbonus.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer für Unterfranken – Bildungszentrum Schweinfurt.
Neben dem Aufstiegs-BAföG, dem Meisterbonus und dem Weiterbildungsstipendium stellen auf KOMPASS-Fördermöglichkeiten für Soloselbstständige, Steuerliche Förderung, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit sowie das Bildungszeitgesetz Möglichkeiten zur beruflichen Förderung dar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK Würzburg Schweinfurt .
Bildungsportal der Region Schweinfurt
Betreiber des Angebotes von www.bildungsportal-sw.de sowie inhaltliche Verantwortung:
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
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E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und gilt für die Website www.bildungsportal-sw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt ist bemüht, ihre Website www.bildungsportal-sw.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
•Videos
•PDF-Dokumente
•Blätterkataloge
•Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
•Kontaktformulare
•Alternativtexte und Bildbeschreibungen
•Fehlererkennung bei der Suche
Die Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt arbeitet kontinuierlich an einem Ausbau der Barrierefreiheit von www.bildungsportal-sw.de
Für folgende externe Anwendungen liegen derzeit keine Informationen zur Barrierefreiheit vor: •
OpenStreetMap
•Youtube
•Praktikumsbörse
Kontakt Website-Inhaber Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bildungsregion@Schweinfurt.de. Wir bemühen uns diese Anregungen umzusetzen. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter bildungsregion@Schweinfurt.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Schweinfurt
Geschäftsstelle Bildungsregion Schweinfurt
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
E-Mail: bildungsregion@Schweinfurt.de
Durchsetzungsverfahren
Die zuständige Stelle zur Prüfung und Durchsetzung von Barrierefreiheit ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Unter folgenden Kontaktdaten können Sie einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit stellen:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html